DOWNLOAD Beitragsordnung der Fördergesellschaft SCHLOSSGUT Altlandsberg e.V.
Beitragsordnung der
Fördergesellschaft SCHLOSSGUT Altlandsberg e.V.
§ 1 Geltungsbereich
Der Verein gibt sich zur Erhebung von Beiträgen der Mitglieder des Vereins diese Beitragsordnung.
§ 2 Aufnahmegebühr
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
§ 3 Versicherungsbeitrag
Im Beitrag sind keine Versicherungsgebühren enthalten.
§ 4 Betragshöhe
1. Ordentliche Mitglieder: 5,00 € monatlich
2. Fördernde Mitglieder: 5,00 € monatlich
§ 5 Ermäßigung von Beiträgen
Beitragsermäßigungen erfolgen in der Regel nicht. Die Gewährung einer Beitragsermäßigung im Ausnahmefall liegt im Ermessen des Vorstandes und bedarf eines Beschlusses des Vorstandes.
§ 6 Erhebung der Beiträge
1. Die Erhebung der Beiträge erfolgt halbjährlich im Lastschrifteinzugsverfahren zu folgenden Terminen: 28. Februar für die Monate Januar bis Juni
31. August für die Monate Juli bis Dezember
2. Sollte ein Mitglied in begründetem Ausnahmefall nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen können, sind die §6 1. entsprechenden Beträge zu den an-gegebenen Terminen per Überweisung auf das Vereinskonto oder in bar beim Schatzmeister zu bezahlen.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 18.04.2013 beschlossen und tritt am 18.04.2013 in Kraft.